Jagd-Haftpflicht

Erst kommt die Jagd-Haftpflicht, dann die Passion

Ob beim Jagen, bei der Hege des Wildbestandes, bei der Führung der Jagdhunde oder beim Umgang mit der Waffe – Jäger tragen ein hohes Risiko und eine große Verantwortung. Wer daher in Deutschland zur Jagd gehen will, muss der zuständigen Jagdbehörde alle ein bis drei Jahre – jeweils zum 31. März – eine entsprechende Versicherungsbestätigung über eine Jagd-Haftpflicht vorlegen.

Wichtig hierbei ist jedoch nicht nur die Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht. Auch an die erhöhte Unfallgefahr und mögliche Rechtsstreitigkeiten, z. B. aus der Revierhaltung, ist zu denken.

Über unsere Jagd-Haftpflicht plus bieten wir Ihnen hierzu folgende Vorschläge:

Vorschlag 1:
Jagd-Haftpflicht – 15 Mio. EUR Deckungssumme


Mit Abschluss der Uelzener Jadg-Haftpflicht ist ihre gesetzliche Haftpflicht aus jeglicher jagdlicher Betätigung, z. B. als Jäger Forstbeamter, oder Jagdpächter, abgesichert.

Mitversichert ist ebenso die Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen. Auch das Halten, Abrichten und Ausbilden von bis zu vier Jagdhunden – auch außerhalb der Jagd – ist mitversichert. Für die versicherten Hunde muss somit keine gesonderte Tierhalter-Haftpflicht abgeschlossen werden. Zum Versicherungsschutz der Uelzener Jagd-Haftpflicht gehören aber auch:

  • die Produkthaftpflicht aus dem Inverkehrbringen von Wild und Wildbret
  • Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen bei Schussverletzungen
  • Erbenhaftung nach Tod des Versicherungsnehmers
  • Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Jagd im Ausland
  • der Einsatz, das Halten und Hüten von Frettchen und Greifvögeln zur Beizjagd
  • die Haftpflicht als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen, einschließlich sämtlicher übriger Betriebsangehöriger
  • der Besitz, Betrieb und die Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen, wie z. B. Hochsitze, Jagdhütten und Fütterungen
  • die Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • Schäden an geliehenen Jagdwaffen
  • die Forderunsausfalldeckung
  • die Durchführung von Gesellschaftsjagden
Die Deckungssumme beträgt 15 Mio. EUR – pauschal für Personen-, Sach- und für Vermögensschäden

Jahresbeitrag
Jagd-Haftpflicht schon ab 46,15 EUR



Vorschlag 2:
Jagd-Haftpflicht plus
Jagd-Unfall und Jagd-Rechtsschutz


Als ideale Ergänzung und nur in Verbindung mit einer Jagd-Haftpflicht der Uelzener:

Jagd-Unfall:
  • bei Tod
  • bei Invalidität
  • bei Vollinvalidität
  • Unfall-Krankenhaustagegeld
Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle während der Ausbildung der jagdlichen Tätigkeit. Hierzu gehören unter anderem auch das Abrichten und Führen von Hunden und alle Maßnahmen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Pflege eines Jagdrevieres stehen. Ebenso mitversichert sind die Teilnahme an Übungs- und Preisschießen und an anerkannten Jagdhundeprüfungen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit!

Jagd-Rechtsschutz
Manchmal muss man um sein Recht kämpfen – notfalls auch vor Gericht. Hier hilft der Uelzener Jagd-Rechtsschutz weiter.

Pro Rechtsstreit sind Sie mit bis zu 500.000 EUR versichert. Strafkautionsdarlehen übernehmen wir bis zu 75.000 EUR. Der Versicherugsschutz (Subsidiärhaftung) erstreckt auch auf Rechtsschutzfälle, die mit der Jagdausbildung ursächlich zusammenhängen, auch im europäischen Ausland:
  • Schadenersatz-, Ordnungswidrigkeiten- und Straf-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertrags- und Wildschaden-Rechtsschutz
  • inkl. Hundehalter-Rechtsschutz bei der Jagdausübung
Jahresbeitrag Jagd-Haftpflicht
plus Jagd-Unfall und plus Jagd-Rechtsschutz schon ab 115,75 EUR



Das PLUS der Uelzener
Jagd-Haftpflicht und Hunde-OP-Schutz

Unabhängig davon, ob Sie sich für unseren Vorschlag 1 oder 2 entscheiden, bei Abschluss eine Jagd-Haftpflicht bieten wir Ihnen im Rahmen einer neu abzuschließenden Hunde-OP-Schutz-Versicherung unsere erweiterten Leistungen speziell für Ihren Jagdhund an:
 
  • bis zu 100% Erstattung der Tierarztkosten nach dem 2fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bei Operationen nach einem Unfall oder bei Krankheit
  • 500 EUR Einmalentschädigung wenn der Hund an den Folgen eines Jagdunfalles stirbt oder auf der Jagd vermisst wird.